Kundenanfrage: Mein Fahrzeug ist zu alt für ein COC - was muss ich jetzt machen?

Das COC wurde von der EU erst 1993 "erfunden" und die frühesten Fahrzeuge haben ab etwa 1995 eine europäische Typgenehmigung und damit die Möglichkeit, ein COC zu bekommen. Für PKW wurde die europäische Typgenehmigung ab 1998 verpflichtend, für Nutzfahrzeuge erst ab etwa 2017. Je nach Hersteller wurden dann die einzelnen Modellreihen in diesem Zeitraum nach eigenem Ermessen von der nationalen Betriebserlaubnis auf eine europäische Typgenehmigung umgestellt.

Daher haben insbesondere viele ältere Nutzfahrzeuge noch keine EG-Typgenehmigung und daher keine EG-Übereinstimmung - das bedeutet es kann kein COC ausgestellt werden. Wie diese Fahrzeuge dann dennoch im Importland zugelassen werden können, unterscheidet sich von Land zu Land. Üblicherweise benötigt man eine nationale Übereinstimmungsbescheinigung, für diese ist prinzipiell der offizielle Importeur in diesem Land verantwortlich. Das ist meist der Vertreter der Marke in diesem Land. Dieser war für die nationale Homologation der Fahrzeuge verantwortlich und verfügt daher über die Unterlagen und das Wissen, anhand dem geprüft werden kann, on ein importiertes Fahrzeug einer nationalen Typgenehmigung entspricht.

Wir empfehlen, dass Sie sich zunächst an Ihre Zulassungsstelle wenden um dort zu erfragen, wie das Fahrzeug zugelassen werden kann, wenn es noch keine EG-Typgenehmigung hat und daher kein COC verfügbar ist.

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